PsykoMaN vs. GOOGLE
Es ist mal wieder so weit und unser aller liebstes Urheberrecht aus den tiefen des 19 Jahrhunderts trifft auf die harte Realität des Internet, oder eher umgekehrt?
Egal, der Schöpfer der und trotz Bildersuche wohl noch unbekannten Comicfigur “PsykoMaN” (Bitte selber googeln, ich will keinen Ärger wegen Mitstörerhaftung oder so einen Mist bekommen) will nicht in der Googlesuche gefunden werden. OK, er könnte seine Seite bzw. seine Bilder per robots.txt sperren oder sonst wie Google sagen, dass er nicht gefunden werden will…
…Der Künstler aber verklagt kurzerhand die Betreiber von Bildersuchen. Und unsere Gesetzeslage scheint ihm, zumindest nach Meinung der LG Hamburg, recht zu geben…
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